Verantwortung und Pflicht der Führungskraft in den Einsatzorganisationen einer demokratischen Gesellschaft

In die­sem Text geht es um die Rol­le von Füh­rungs­kräf­ten der Feu­er­wehr und des Ret­tungs­diens­tes im Umgang mit stark pola­ri­sier­ten poli­ti­schen Dis­kus­sio­nen und extre­mis­ti­schen Äuße­run­gen. Die Dar­stel­lun­gen bezie­hen sich expli­zit nicht auf Füh­rungs­kräf­te in ande­ren Ein­satz­or­ga­ni­sa­tio­nen wie der Poli­zei oder der Bundeswehr.

War­um soll man sich als Füh­rungs­kraft einer Ein­satz­or­ga­ni­sa­ti­on (bspw. Ret­tungs­dienst, Feu­er­wehr) mit Poli­tik befassen?

Es ist egal, wer Bun­des­kanz­le­rin oder Bun­des­kanz­ler ist. Es ist auch egal, ob sich jemand dar­über strei­tet, ob es den Kli­ma­wan­del gibt oder nicht, ob Coro­na aus dem Labor stammt oder nicht. Wenn ein Haus brennt, dann brennt ein Haus. Und dann gilt es, den Ein­satz mög­lichst gut zu bewäl­ti­gen. Und wenn jemand Hil­fe braucht, dann braucht jemand Hil­fe. Dann ist es egal, ob er hel­le oder dunk­le Haut hat oder poli­tisch grün oder blau ist. Ihm oder ihr wird gehol­fen. Es ist auch egal, was die ein­zel­ne Ein­satz­kraft poli­tisch denkt. Ein­satz ist Ein­satz, und im Ein­satz hat Poli­tik nichts zu suchen.

Soweit die Theo­rie. Aber ist das auch in der Pra­xis so? Wenn es so ist: Herz­li­chen Glück­wunsch — und das ist ernst und nicht sar­kas­tisch gemeint.

Aber was, wenn pola­ri­sie­ren­de Dis­kus­sio­nen über eine bis­her gut funk­tio­nie­ren­de Grup­pe von Ein­satz­kräf­ten her­ein­bre­chen und nach einer Wei­le die Trup­pe regel­recht spal­ten? Wenn — ein paar Mona­te spä­ter — die einen Kame­ra­den sagen, dass sie nicht mehr zum Dienst kom­men wol­len, wenn die ande­ren Kame­ra­den da sind? Oder wenn die Kol­le­gen mei­nen, dass sie mit bestimm­ten ande­ren Kol­le­gen nicht mehr in die Schicht wol­len, weil es dann die gan­ze Nacht nur um Poli­tik geht und spä­tes­tens nach zwei Stun­den alle Anwe­sen­den schlech­te Lau­ne haben?

Spä­tes­tens dann muss ich mich als Füh­rungs­kraft dazu ver­hal­ten — den Zusam­men­halt und die Kame­rad­schaft erhal­ten oder wie­der schaf­fen. Das ist ein ganz prak­ti­scher Fall, der Füh­rungs­kräf­te bei der Feu­er­wehr und im Ret­tungs­dienst zuneh­mend beschäf­tigt. Anlass sind sicher die pola­ri­sie­ren­den The­men der letz­ten Jah­re, stell­ver­tre­tend sei­en nur die Stich­wor­te „Migra­ti­on“ und „Coro­na“ genannt. Aber der Anlass ist nicht die Ursache.

Die Ursa­che, dass Dis­kus­sio­nen mit­un­ter eska­lie­ren und es tat­säch­lich zu Spal­tun­gen kommt, ist in einer Ver­än­de­rung der poli­ti­schen Land­schaft zu suchen. Frü­her (und im Osten endet „frü­her“ bei 1990, davor gab es noch eine ganz ande­re poli­ti­sche Land­schaft, deren spä­te „Echos“ auch heu­te noch zu spü­ren sind) gab es rot und schwarz. Heu­te gibt es rot und schwarz immer noch, aber das sind kaum mehr die Gegen­sät­ze, die es frü­her ein­mal waren. Im Gegen­teil: Heu­te reiht sich Gro­Ko an GroKo.

Die tat­säch­li­che Dyna­mi­sie­rung der Dis­kus­sio­nen ergibt sich nicht mehr zwi­schen rot und schwarz, son­dern zwi­schen grün und blau, zwi­schen pro­gres­siv und kon­ser­va­tiv (die jewei­li­ge Eigen­sicht) bzw. zwi­schen „links­grün ver­sifft“ und „Nazis“ (die jeweils extre­me Bezeich­nung für­ein­an­der). Neu ist, dass die Extre­mis­ten bei­der Sei­ten die jeweils Gemä­ßig­ten vor sich her­trei­ben mit dem Mot­to: „Mit denen kann man nicht reden.“ Die Fol­ge ist eine regel­rech­te „Spal­tung der Welt“, die mit jeder Kri­se (2015, 2020…?) bzw. jedem pola­ri­sie­ren­den The­ma (Kli­ma­wan­del, Gen­der…) dyna­mi­scher wird. Die­se Dyna­mi­sie­rung wird durch die Echo­kam­mer-Wir­kung sozia­ler Medi­en und das weit­ge­hen­de Feh­len von Ethik im Manage­ment die­ser Netz­wer­ke noch ein­mal verstärkt.

Bis­her reden wir mehr oder weni­ger über rela­tiv nor­ma­le gesell­schaft­li­che Spal­tun­gen, die zum hand­lungs­re­la­van­ten The­ma für Füh­rungs­kräf­te in Ein­satz­or­ga­ni­sa­tio­nen wer­den kön­nen. Bis jetzt haben wir noch nicht von wirk­li­chem poli­ti­schen Extre­mis­mus gespro­chen: Was tut man bei­spiels­wei­se, wenn jemand offen ver­fas­sungs­feind­li­che Sym­bo­le benutzt — und das auf einer offi­zi­el­len Fei­er der jewei­li­gen Orga­ni­sa­ti­on? Oder was tut man, wenn jemand im Ein­satz Din­ge sagt, die, wenn sie von Pas­san­ten oder gar Jour­na­lis­ten gehört wer­den, ganz und gar nicht mehr „ein­zu­fan­gen“ sind? (Mit­hin man dis­ku­tie­ren kann und mei­nes Erach­tens auch soll­te, ob man sol­che Din­ge tat­säch­lich „ein­fan­gen“ oder lie­ber zum Anlass für eine sehr erns­te Aus­ein­an­der­set­zung neh­men sollte.)

Am Ende der Ein­lei­tung zu die­sem Text ange­kom­men haben wir also zwei Situa­tio­nen zu ver­zeich­nen, in denen poli­ti­sche The­men für Füh­rungs­kräf­te von Ein­satz­or­ga­ni­sa­tio­nen rele­vant wer­den kön­nen — nicht müs­sen, aber eben kön­nen, und die ent­spre­chen­de Wahr­schein­lich­keit steigt momen­tan eher als dass sie sinkt.

Ers­te Situa­ti­on: Pola­ri­sie­ren­de Dis­kus­sio­nen errei­chen eine Grup­pe von Ein­satz­kräf­ten, und es kommt zu Spal­tun­gen, die den Zusam­men­halt bzw. die Kame­rad­schaft gefährden.

Zwei­te Situa­ti­on: Es kommt zu als ver­fas­sungs­feind­lich zu kate­go­ri­sie­ren­den Aus­sa­gen oder Hand­lun­gen bspw. im Ein­satz selbst oder bei Fei­ern der Organisation.

Bevor wir uns nun mit den Hal­tun­gen und Hand­lungs­op­tio­nen von Füh­rungs­kräf­ten in die­sen bei­den Situa­tio­nen beschäf­ti­gen, sei betont, dass das nor­ma­le poli­ti­sche Spek­trum nichts ist, was Ein­satz­or­ga­ni­sa­tio­nen und ihre Füh­rungs­kräf­te etwas angeht. Auch ggf. pro­ble­ma­ti­sche gegen­sei­ti­ge Zuschrei­bun­gen sind nicht von Belang, so lan­ge sie nicht die Ein­satz­fä­hig­keit gefähr­den (ers­te Situa­ti­on) oder anti­de­mo­kra­tisch oder/und ver­fas­sungs­feind­lich sind (zwei­te Situation).

Die Ant­wort auf die Fra­ge, war­um ich mich als Füh­rungs­kraft einer an und für sich unpo­li­ti­schen Ein­satz­or­ga­ni­sa­ti­on ggf. doch mit poli­ti­schen The­men und Mei­nun­gen bzw. mit den Kon­se­quen­zen poli­ti­scher Hand­lun­gen für mei­ne Orga­ni­sa­ti­on beschäf­ti­gen muss, lau­tet: Ein­satz­kräf­te sind kei­ner poli­ti­schen Idee und schon gar nicht Per­so­nen ver­pflich­tet, wohl aber der Grund­ord­nung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Dar­aus ergibt sich für die Orga­ni­sa­ti­on ins­ge­samt die Anfor­de­rung, neu­tral zu sein. Für Füh­rungs­kräf­te ergibt sich dar­aus eine Vorbildfunktion.

Die ers­ten Schluss­fol­ge­run­gen lau­ten also:

Das nor­ma­le poli­ti­sche Spek­trum ist nichts, was Füh­rungs­kräf­te von Ein­satz­or­ga­ni­sa­tio­nen inter­es­sie­ren muss.
Die Orga­ni­sa­ti­on an und für sich ist neu­tral.
Füh­rungs­kräf­te haben eine Vor­bild­funk­ti­on.
Füh­rungs­kräf­te müs­sen sich in zwei spe­zi­fi­schen Situa­tio­nen mit poli­ti­schen Fra­gen aus­ein­an­der­set­zen, näm­lich (a) wenn poli­ti­sche Dis­kus­sio­nen die Ein­satz­fä­hig­keit bzw. den Zusam­men­halt oder die Kame­rad­schaft gefähr­den oder (b) wenn es im Ein­satz oder im Zusam­men­hang mit Tref­fen oder Ver­an­stal­tun­gen der Orga­ni­sa­ti­on zu ver­fas­sungs­feind­li­chen Aus­sa­gen oder Hand­lun­gen kommt.

Nach die­sen ers­ten, noch eher all­ge­mei­nen Dar­stel­lun­gen lau­tet nun die Fra­ge, wie das in der Pra­xis kon­kret umzu­set­zen ist.

Der Boden der Verfassung

Zunächst ist es hilf­reich, sich unse­re Ver­fas­sung ein­mal als eine Art „Boden“ vor­zu­stel­len, auf dem man ste­hen kann. Wenn man sich die­sen Boden als eine run­de Flä­che vor­stellt, dann ste­hen wir als Mit­glie­der einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft tat­säch­lich in der Mit­te — auf dem Boden unse­rer Ver­fas­sung oder eben im Gel­tungs­be­reich der Ver­fas­sung. Am Rand die­ses Bodens befin­det sich eine Art „Grau­zo­ne“, wo jene zu fin­den sind, die die Ver­fas­sung oder „das Sys­tem“ infra­ge stel­len. Wei­ter „drau­ßen“ gibt es dann noch einen „roten Bereich“, in dem alle die­je­ni­gen zu fin­den sind, die die Ver­fas­sung nicht nur infra­ge stel­len, son­dern „das Sys­tem“ auch aktiv angrei­fen. Zur letzt­ge­nann­ten Grup­pe gehö­ren alle die­je­ni­gen, die ganz bewusst und aktiv dar­an arbei­ten, die demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung grund­le­gend zu ver­än­dern, also zual­ler­erst alle Ter­ro­ris­ten, unab­hän­gig davon, ob sie rechts­ra­di­kal, isla­mis­tisch oder links­ra­di­kal sind. Auch die akti­ve­ren Tei­le der Reichs­bür­ger­be­we­gung gehö­ren dazu. In der Grau­zo­ne hin­ge­gen sind die­je­ni­gen zu fin­den, die zwar radi­ka­le Gedan­ken tei­len, die­sen aber kei­ne aktiv angrei­fen­den Taten fol­gen las­sen, also bei­spiels­wei­se gemä­ßig­te­re Reichs­bür­ger oder auch coro­na-leug­nen­de Akti­vis­ten, die zwar gegen „das Sys­tem“ spre­chen, die­sen Hal­tun­gen aber kei­ne aktiv angrei­fen­den Taten fol­gen lassen.

Eine ein­deu­ti­ge Zuord­nung ist schwie­rig, zumal freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Kri­tik zu den grund­le­gen­den frei­heit­li­chen Merk­ma­len einer offe­nen und demo­kra­ti­schen Gesell­schaft gehö­ren. Gera­de ehe­ma­li­ge DDR-Bür­ger sind hier sehr sen­si­bel. Aber die Mon­tags­de­mons­tra­tio­nen der ehe­ma­li­gen DDR nun umzu­deu­ten in eine neu­er­lich frei­heit­li­che Bewe­gung gegen ein ach so auto­ri­tä­res und unde­mo­kra­ti­sches „Sys­tem Bun­des­re­pu­blik“ ist irre­füh­rend, denn wer wird denn für sei­ne Mei­nungs­äu­ße­rung heut­zu­ta­ge zuhau­se abgeholt?

Wann ist etwas „grau“ und wann „rot“? Und wann ist es „grau­rot“ oder „rot­grau“?

Ich kann mei­ne kri­ti­sche Mei­nung äußern und mich poli­tisch enga­gie­ren, dann blei­be ich auf dem Boden der Ver­fas­sung. Ich kann auch die demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung oder die Grund­la­gen der Bun­des­re­pu­blik infra­ge stel­len, dann bewe­ge ich mich in einer Grau­zo­ne. Wenn ich jedoch aktiv an der Abschaf­fung des „Sys­tems“ arbei­te oder sogar angrei­fe, dann bewe­ge ich mich außer­halb des Gel­tungs­be­rei­ches unse­rer Ver­fas­sung. Die Unter­schei­dung zwi­schen „Grau­zo­ne“ und „Angriff“ ist schwer, aber spä­tes­tens beim akti­ven Angriff auf Poli­zis­ten oder bei akti­vem Van­da­lis­mus wie beim G20-Gip­fel in Ham­burg soll­te die Kate­go­ri­sie­rung klar sein — auch wenn sich in Ham­burg über 100 ehren­amt­lich enga­gier­te Juris­ten bemüht haben, man­che akti­ve Angrei­fer nach der Ver­haf­tung mit recht­li­chen Mit­teln sofort wie­der auf den Boden der Ver­fas­sung zurück­zu­zie­hen. Min­des­tens so klar wie ein akti­ver Angriff liegt der Fall der Ver­wen­dung ver­fas­sungs­feind­li­cher Sym­bo­le auf offi­zi­el­len oder gar öffent­li­chen Veranstaltungen.

Letz­te­res sei an einem Bei­spiel ver­deut­licht: Gegen Ende eines „Män­ner­tags“ kamen zwei in wehr­machts­ähn­li­chen Uni­for­men (ohne Hoheits­zei­chen) geklei­de­te Män­ner auf einer Bei­wa­gen-Maschi­ne aus der Zeit des zwei­ten Welt­kriegs auf dem Grund­stück eines Gast­hofs an, auf des­sen Außen­flä­che sich noch etwa 100 Per­so­nen auf­hiel­ten. Die bei­den Män­ner park­ten das Fahr­zeug, stie­gen ab, lie­ßen die Hel­me auf dem Fahr­zeug lie­gen und zogen sich ins Inne­re des Gast­hofs zurück. Es war noch nichts gesche­hen, was in Deutsch­land ver­bo­ten wäre. Das geschah erst durch die Reak­tio­nen eines Teils des Publi­kums: Als die bei­den Män­ner mit dem Motor­rad anka­men, setz­te sich ein Teil der Anwe­sen­den in Bewe­gung. Man rann­te — und grüß­te auf ver­bo­te­ne Art — in Rich­tung des Motor­rads. Die bei­den Fah­rer grü­ßen nicht auf ver­bo­te­ne Art zurück, son­dern schüt­tel­ten Hän­de, lie­ßen ihre Hel­me da und ver­schwan­den. Der begeis­ter­te Teil der Anwe­sen­den mach­te nun Sel­fies — mit Helm, ohne Helm, mit Gruß, ohne Gruß. Zehn Minu­ten spä­ter hat­te man sich aus­ge­tobt, und das Motor­rad stand unbe­ach­tet da, bis die Her­ren aus dem Gast­hof kamen und wie­der abfuhren.

Die Fra­ge wäre nun, was es für Füh­rungs­kräf­te von Ein­satz­or­ga­ni­sa­tio­nen bedeu­tet, wenn etwas Ähn­li­ches in ihrem „Beritt“ auf­tritt, also bei­spiels­wei­se bei einem Fest. Dann ist es Zeit, Posi­ti­on zu bezie­hen und zu han­deln. So etwas geht nicht im Bereich einer neu­tra­len Einsatzorganisation.

Ein Maß­stab für das Han­deln von Führungskräften

Als Füh­rungs­kraft muss ich mir dazu noch nicht ein­mal irgend­wel­che kom­pli­zier­ten Argu­men­te zurecht­le­gen. Ich kann es mir ein­fach machen. Dazu muss ich nur an den Zweck mei­ner Orga­ni­sa­ti­on den­ken: Der Zweck mei­ner Orga­ni­sa­ti­on ist es, Leben zu ret­ten, Gefah­ren zu besei­ti­gen, Unfäl­le zu ber­gen, Feu­er zu löschen usw. Die­ser Zweck ist neu­tral, und ich muss als Ver­tre­ter der Orga­ni­sa­ti­on sowohl nach außen als auch nach innen neu­tral auftreten.

Wenn ich vom Zweck der Orga­ni­sa­ti­on her den­ke, dann lei­ten sich dar­aus bestimm­te Wer­te und Zie­le ab, wodurch wie­der­um ein Maß­stab für das Han­deln von Füh­rungs­kräf­ten und Kol­le­gen bzw. Kame­ra­den entsteht.

Wenn ich die­se Vor­stel­lung kon­se­quent anwen­de, dann ergibt sich aus dem Zweck der Orga­ni­sa­ti­on (= Hil­fe in Not­la­gen ohne Anse­hen von Sta­tus, Haut­far­be usw.) ein gewis­ser Maß­stab, eine gewis­se „Ethik“, und die­se Ethik hat einen Gel­tungs­be­reich (wäh­rend des Ein­sat­zes, in den Räum­lich­kei­ten der Orga­ni­sa­ti­on, wäh­rend Bespre­chun­gen, Diens­ten und ande­ren Zusam­men­künf­ten, auf Ver­an­stal­tun­gen, an denen man als Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied teil­nimmt). Als Füh­rungs­kraft kann ich nun einen „Bereich mög­li­cher Ein­zel­mei­nun­gen“ vom „Gel­tungs­be­reich der Ethik der Orga­ni­sa­ti­on“ unterscheiden.

Wenn also jemand eine poli­ti­sche Ein­zel­mei­nung vor­trägt, dann ist das erst ein­mal nicht schäd­lich. Im Gegen­teil: Poli­ti­sche Dis­kus­sio­nen kön­nen und sol­len statt­fin­den. Das gehört zur Demo­kra­tie. Füh­ren immer wie­der vor­ge­tra­ge­ne Mei­nun­gen aber lang­sam zur Spal­tung der Grup­pe oder gar zur Ver­min­de­rung der Ein­satz­fä­hig­keit, dann muss ich als Füh­rungs­kraft handeln.

Ein Bei­spiel:

In einer Feu­er­wehr gibt es ein akti­ves Mit­glied, das sich immer wie­der der­art über Coro­na-Maß­nah­men äußert („Ich glau­be nicht, dass es die­ses Virus gibt. Wer weiß, was die mit dem Mist bezwe­cken. Ihr lasst Euch alle schön mani­pu­lie­ren.“), dass eini­ge Grup­pen­mit­glie­der es satt haben. Sie sind genervt, wol­len von dem The­ma nichts hören, sagen das dem Kol­le­gen auch, die­ser gibt aber kei­ne Ruhe. Das The­ma droht, die Grup­pe zu spal­ten. Eini­ge Kol­le­gen haben dem Wehr­lei­ter gesagt, dass sie kei­ne Lust mehr haben, zum Dienst zu kom­men, wenn der betref­fen­de Kol­le­ge da ist. Was immer ihn so ver­bit­tert habe wer­den las­sen — man wol­le sich von einem Ein­zel­nen nicht die Lau­ne ver­der­ben lassen.

Was kann der Wehr­lei­ter hier tun?

Er kann das Gespräch mit dem betref­fen­den Kol­le­gen suchen. Er kann zuhö­ren, und er kann den Kol­le­gen bit­ten, die Äuße­run­gen zu redu­zie­ren oder ganz zu unter­las­sen. Er kann auch eine Aus­spra­che mit der Grup­pe orga­ni­sie­ren, in der die Kol­le­gen zum Aus­druck brin­gen, was sie an ihrem Kol­le­gen schät­zen und was nervt. Der Wehr­lei­ter kann zudem das Mit­ein­an­der stär­ken, indem er gemein­sa­me Akti­vi­tä­ten orga­ni­siert, an denen der betref­fen­de Kol­le­ge teil­nimmt. Viel­leicht muss er den betref­fen­den Kol­le­gen auch ein­mal zu einer sol­chen Akti­vi­tät zuhau­se abho­len, weil er von allei­ne nicht mehr kom­men wür­de, nach­dem er bei einer Aus­spra­che eine „Breit­sei­te“ bekom­men hat. Viel­leicht kommt der Kol­le­ge auch nicht zu einem Ein­zel­ge­spräch. Dann kann der Wehr­lei­ter noch bei ihm klin­geln und das Gespräch suchen.

Das waren die net­ten Metho­den. Wenn Schrit­te aus die­sem eher wei­chen Reper­toire nichts hel­fen, kann der Wehr­lei­ter noch eine Ansa­ge machen: „Ja, das kann alles sein. Als Feu­er­wehr sind wir eine Orga­ni­sa­ti­on, die einen bestimm­ten Zweck hat, und um die­sen Zweck zu erfül­len, brau­chen wir Zusam­men­halt und müs­sen uns an Regeln hal­ten. Du kannst Dei­ne Pri­vat­mei­nung haben. Ich bit­te Dich, die­se hier ent­we­der zurück­zu­hal­ten oder so zu äußern, dass die Kame­rad­schaft dar­un­ter nicht lei­det. Du bist ein wich­ti­ger Kame­rad, und ich habe als Wehr­lei­ter auf das Mit­ein­an­der zu ach­ten. Wenn es so wei­ter­geht und sich nichts ändert, sehe ich das Mit­ein­an­der in Gefahr.“

Wenn es um poli­tisch-radi­ka­le oder gar ras­sis­ti­sche Äuße­run­gen geht, könn­te die ent­spre­chen­de „Ansa­ge“ des Wehr­lei­ters wie folgt lau­ten: „Als Feu­er­wehr sind wir eine Orga­ni­sa­ti­on, die einen bestimm­ten Zweck hat. Die­sem Zweck ord­net sich, so lan­ge Ihr hier seid, alles ande­re unter. Bei uns steht im Ein­satz der Mensch im Vor­der­grund, der Hil­fe braucht. Es gibt für uns im Ein­satz kei­ne Ungleich­be­hand­lung. Des­halb haben sol­che Sprü­che hier nichts zu suchen. Verstanden?“

An sol­chen Stel­len kommt es mei­nes Erach­tens gar nicht so sehr auf kom­mu­ni­ka­ti­ves Fin­ger­spit­zen­ge­fühl an, son­dern eher auf den Mut und den Wil­len zu einer kla­ren Ansa­ge. Sehr zuge­spitzt for­mu­liert geht es dar­um, den Zweck der Orga­ni­sa­ti­on zu schüt­zen und Mit­glie­dern nicht zu erlau­ben, ihre Pri­vat­mei­nung über den Zweck der Orga­ni­sa­ti­on zu stel­len. Der Orga­ni­sa­ti­ons­zweck steht — zumin­dest im Ein­satz und eigent­lich auch für die Dau­er mei­ner Anwe­sen­heit in der Orga­ni­sa­ti­on — immer über der ein­zel­nen Person.

Wenn nun aber Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glie­der ihre eige­nen Ein­stel­lun­gen für so wich­tig hal­ten, dass sie nicht dar­auf ver­zich­ten kön­nen, sie mit­zu­tei­len, obwohl die Ein­stel­lun­gen geeig­net sind, die Trup­pe zu spal­ten (ers­te Situa­ti­on), oder sogar ver­fas­sungs­feind­lich sind (zwei­te Situa­ti­on), dann stel­len sich die­se Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glie­der qua­si über die Orga­ni­sa­ti­on — und neh­men ggf. Nach­tei­le für die Orga­ni­sa­ti­on in Kauf (bzw. schaf­fen die­se sogar selbst!), deren Mit­glied sie eigent­lich sind. Einem Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied muss das nicht zwin­gend bewusst sein — einer Füh­rungs­kraft soll­te das jedoch bewusst sein, und zwar sowohl, was die eige­nen Hand­lun­gen als auch die der zu füh­ren­den Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glie­der betrifft.

Noch ein Beispiel:

Wenn ich glau­be, dass Mas­ken gesund­heits­schäd­lich sind, dann kann ich als ein­zel­ne Per­son, als Mensch das glau­ben. Aber wenn ich als die­ser Mensch, der ich bin, für eine Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on arbei­te, dann kann ich inner­halb des Gel­tungs­be­reichs der Regeln der Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on nicht ver­lan­gen, dass die Mas­ken­pflicht infra­ge gestellt wird oder selbst kei­ne Mas­ke tra­gen. In der Pra­xis geschieht genau das den­noch oft genug — aber es ist im Grun­de völ­lig widersprüchlich.

Eine Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on ist für Men­schen da, muss also u.a. alles Mög­li­che für die Mini­mie­rung von Fremd­ge­fähr­dun­gen durch die eige­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter tun. Und selbst wenn eines Tages her­aus­kom­men soll­te, dass Mas­ken gesund­heits­schäd­lich sind und die Coro­na-Anste­ckungs­zah­len gar nicht ver­rin­gern, müss­te man, so lan­ge die­se Erkennt­nis nicht eini­ger­ma­ßen unab­hän­gig gesi­chert wäre, den­noch alles Mög­li­che für die Mini­mie­rung der Fremd­ge­fähr­dung tun — also Mas­ken tra­gen. Man kommt als Ange­hö­ri­ger einer Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on also nicht drum­her­um — zumin­dest so lan­ge nicht, bis min­des­tens Drit­te, also unab­hän­gi­ge, wahr­schein­lich wis­sen­schaft­li­che Instan­zen die Gefähr­lich­keit von Mas­ken fest­stel­len UND die eige­ne Orga­ni­sa­ti­ons­lei­tung die­sen Erkennt­nis­sen folgt und die haus­in­ter­nen Regeln ändert.

Also muss man ent­we­der das Lamen­tie­ren und Dis­ku­tie­ren las­sen — oder aus der Erhe­bung der eige­nen Mei­nung über den Orga­ni­sa­ti­ons­zweck Kon­se­quen­zen zie­hen und die Orga­ni­sa­ti­on verlassen.

Wenn etwas ganz kon­tro­vers dis­ku­tiert wird, muss man das ggf. so deut­lich ansa­gen. Wenn die Pri­vat­mei­nung wirk­lich so wich­tig ist, dass man den Ver­bleib in der Orga­ni­sa­ti­on ris­kie­ren möch­te, bit­te­schön. Dann hat man als Füh­rungs­kraft die Been­di­gung der Mit­glied­schaft einzuleiten.

Unter­schied­li­che Maß­stä­be für Kame­ra­den bzw. Kol­le­gen und Füh­rungs­kräf­te: Die her­aus­ge­ho­be­ne Rol­le der Führungskraft

Wenn man kon­se­quent vom Zweck der Orga­ni­sa­ti­on her denkt, hat man es als Füh­rungs­kraft ein­fa­cher, Ori­en­tie­rung zu geben und Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Man muss dann nicht jede neue Situa­ti­on von Neu­em ana­ly­sie­ren, son­dern man hat einen auf vie­le Situa­tio­nen über­trag­ba­ren Maß­stab. Aller­dings gibt es bei der Anwen­dung des Maß­stabs Unter­schie­de. Es ist etwas ande­res, den Maß­stab an Kame­ra­den oder Mit­ar­bei­ter anzu­le­gen als an Führungskräfte.

Die­ser Unter­schied wird am ehes­ten deut­lich, wenn wir uns ein ver­hält­nis­mä­ßig zuge­spitz­tes Bei­spiel vor­stel­len. Neh­men wir eine Demons­tra­ti­on, deren Red­ner das „Sys­tem Bun­des­re­pu­blik“ infra­ge stel­len. Darf ein Kol­le­ge oder Kame­rad auf eine sol­che Demons­tra­ti­on gehen? Ja, er darf. Das ist sein Recht, das ist viel­leicht sein Inter­es­se und mög­li­cher­wei­se auch sei­ne Mei­nung. Und darf das eine Füh­rungs­kraft? Ja, auch die Füh­rungs­kraft darf das — ganz grund­sätz­lich darf sie das.

Aber ist es auch schick­lich? Ist es vor dem Hin­ter­grund ihrer Rol­le als Füh­rungs­kraft einer — neu­tra­len! — Ein­satz­or­ga­ni­sa­ti­on auch ange­mes­sen? Sind nicht Wehr­lei­ter oder Ret­tungs­dienst­lei­ter Men­schen, die eine, gesell­schaft­lich gese­hen, all­par­tei­li­che Rol­le spie­len sollten?

Füh­rungs­kräf­te im Ret­tungs­dienst und bei den meis­ten Feu­er­weh­ren sind, anders als Poli­zis­ten, kei­ne Beam­ten. Sie unter­lie­gen for­mal also nicht den durch­aus hohen Maß­stä­ben für Staats­be­diens­te­te, wenn es um die Äuße­rung poli­ti­scher Mei­nun­gen geht.

Wenn ich aber Füh­rungs­kraft einer Orga­ni­sa­ti­on wie dem Ret­tungs­dienst oder der Feu­er­wehr bin, bin ich nicht mehr nur Pri­vat­per­son, son­dern auch in gewis­sem Maße ein offi­zi­el­ler Ver­tre­ter einer an und für sich poli­tisch neu­tra­len Orga­ni­sa­ti­on. Also bin ich in eben jener gewis­sen Wei­se auch der Neu­tra­li­tät mei­ner Orga­ni­sa­ti­on ver­pflich­tet — und zwar stär­ker als das ein­fa­che Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glied. Als Füh­rungs­kraft bin ich ja ein Ver­tre­ter mei­ner Orga­ni­sa­ti­on in einer her­aus­ge­ho­be­nen und — zumin­dest poten­ti­ell — auch öffent­lich­keits­wirk­sa­men Rol­le. Als ein her­aus­ge­ho­be­ner Ver­tre­ter bin ich, zumin­dest teil­wei­se, eine öffent­li­che Per­son, ein öffent­lich wahr­nehm­ba­rer Ver­tre­ter einer an und für sich neu­tra­len Orga­ni­sa­ti­on. Und als ein sol­cher bin ich zwar immer auch noch Pri­vat­per­son und kann pri­va­te Mei­nun­gen haben, aber ich muss beim Äußern die­ser Mei­nun­gen auch immer mein zumin­dest poten­ti­ell öffent­lich­keits­wirk­sa­mes Amt berücksichtigen.

Des­halb habe ich als Füh­rungs­kraft einer Hilfs- oder Ein­satz­or­ga­ni­sa­ti­on nichts auf Ver­an­stal­tun­gen zu suchen, in deren Rah­men das „Sys­tem“ infra­ge gestellt oder gar ange­grif­fen wird. Sonst wür­de ich ja qua­si mei­ne Pri­vat­mei­nung über die Neu­tra­li­tät der Orga­ni­sa­ti­on stel­len — das geht aber nicht, denn ich habe ja ein­ge­wil­ligt, in einer öffent­lich rele­van­ten, poli­tisch aber neu­tra­len Orga­ni­sa­ti­on eine Füh­rungs­po­si­ti­on zu bekleiden.

Damit ord­ne ich mich dem Zweck der Orga­ni­sa­ti­on so stark unter, dass ich mei­ne pri­va­te Mei­nung zumin­dest nicht öffent­lich in Kon­trast zur Neu­tra­li­tät der Orga­ni­sa­ti­on stel­len kann.

Oder was wür­de die öffent­li­che Mei­nung sagen, wenn die Che­fin eines Impf­zen­trums auf einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung von Quer­den­kern auf­tre­ten würde?

Jörg Hei­dig

Von Jörg Heidig

Jörg Heidig, Jahrgang 1974, nach Abitur und Berufsausbildung in der Arbeit mit Flüchtlingen zunächst in Deutschland und anschließend für mehrere Jahre in Bosnien-Herzegowina tätig, danach Studium der Kommunikationspsychologie, anschließend Projektleiter bei der Internationalen Bauausstellung in Großräschen, seither als beratender Organisationspsychologe, Coach und Supervisor für pädagogische Einrichtungen, soziale Organisationen, Behörden und mittelständische Unternehmen tätig. 2010 Gründung des Beraternetzwerkes Prozesspsychologen. Lehraufträge an der Hochschule der Sächsischen Polizei, der Dresden International University, der TU Dresden sowie der Hochschule Zittau/Görlitz.